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Juniorprofessur Beschreibung: C hristian-Albrechts-Universität zu Kiel An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sind vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und im Vorgriff auf die erwartete Änderung des Hochschulrahmengesetzes Juniorprofessur in folgenden Bereichen zu besetzen: - Englische Linguistik und Sprachgeschichte Es sollen mehrere zentrale Bereiche der Linguistik in der Lehre abgedeckt werden. Die Forschung sollte unter anderem auf modernes Englisch, Vielfalt des heutigen Englisch, kognitive Linguistik, Computerlinguistik sowie Sprachgeschichte ausgerichtet sein. - Deutsche Literatur des Späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit Der/Die Bewerber/in soll die deutsche Literatur des Späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit vertreten. Erwünscht ist eine Ausrichtung auf die Frömmigkeitsgeschichte sowie die Berücksichtigung sprach- und mediengeschichtlicher Fragestellungen. Die Stelleninhaber/innen sollen Aufgaben in Wissenschaft, Forschung und Lehre in ihren Fächern selbstständig wahrnehmen. Ihre Arbeitsbedingungen sollen, soweit allgemeine dienst- und haushaltsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen, den Rechten und Pflichten der Professoren/-innen entsprechen. Einstellungsvoraussetzung ist neben den dienstrechtlichen Erfordernissen für Juniorprofessoren/-innen eine zügig abgeschlossene und herausragende Dissertation. Die Promotions- und Beschäftigungsphase vor der Berufung soll insgesamt nicht mehr als 6 Jahre betragen (Schwangerschaften und Erziehungs- bzw. Elternzeiten werden berücksichtigt). Die Anstellung erfolgt zunächst im Angestelltenverhältnis für die Dauer von 3 Jahren nach Vergütungsgruppe I b BAT. Bei Bewährung als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer wird das Beschäftigungsverhältnis um weitere 3 Jahre verlängert. Sobald die Gesetzeslage es zulässt, erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Zeit (W1). Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil von Wissenschaftlerinnen in Forschung und Lehre zu erhöhen und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung Schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Auswahlverfahren entspricht dem herkömmlicher Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 14. Juni 2002 zu richten an:
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